Finanzielle Not – wo bekomme ich Hilfe

Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)

Kurz vorweg, dieser Artikel beschränkt sich auf österreichisches Mindestsicherungsgesetz ( dieser Artikel speziell auf die Steiermark). Eine finanzielle Not ist unangenehm und oftmals unverschuldet entstanden. Um diese Situation zu Überbrücken, gibt es in Österreich die Sozialhilfe und eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Seit 01.09.2016 tritt eine neu BMS Novellierung in Kraft. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Unterstützung für Menschen, die in einer finanziellen Notlage sind.

  • Die BMS soll Ihren Lebensunterhalt und die Wohnkosten decken
  • Zum Lebensunterhalt gehören Ausgaben für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege und Hausrat
  • Die Wohnkosten setzten sich zusammen aus Miete, Betriebskosten, Strom und Heizung.

Die Mietzinsbeihilfe muss jedoch seit der neuen Novelle separat bei der Wohnbeihilfe beantragt werden.

  • Durch die Mindestsicherung können Sie und Ihre Angehörigen bei der GKK versichert werden. Eine Herabsetzung der Versicherungsprämie ist nicht möglich.

    Börserlklemme
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Finanzielle Not – Antrag und Höhe der BMS?

Die Mindestsicherung wird mit Antrag bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gestellt und mit Bescheid zugestellt. Die Höhe der BMS beträgt derzeit EUR. 837,76 (monatlich) (Stand: 07.09.2016).Die BMS kann bei Erwachsene 12-mal ausbezahlt werden. Bei Minderjährige Kinder sogar bis zu 14-mal.

Mit 01.09.2016 kann die BMS sofort durch Meldung vom Arbeitsmarktservice (AMS) an die Bezirkshauptmannschaft mit -25 % sanktioniert werden . Die Sanktionierung wird mit Bescheid zugestellt – der BMS-Bezieher hat eine Einspruchsfrist von 4 Wochen!

Wann muss ein BMS Bezug zurückgezahlt werden?

Eine BMS ist dann zurück zu zahlen, wenn keine Veränderungen beim Einkommen, Vermögen, Familie und Wohnverhältnissen gemeldet werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen sowie bei Antritt eine Auslandsreise wird eine Zahlung eingestellt bzw. der Betrag eingefordert.

Wenn absichtlich falsche Angaben gemacht werden oder etwas verschwiegen wurde, kann die Behörde auch Jahre später erhaltene Leistungen zurückfordern.

Wenn innerhalb von 3 Jahren nach dem Ende der BMS zu einem Vermögen (Lottogewinn oder eine große Erbschaft) eintrifft, muss die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auch zurückgezahlt werden. Sofern der Mindestsicherungsbezieher stirbt, müssen die Erben die Mindestsicherung nur dann zurückzahlen, wenn überhaupt eine Erbschaft vorhanden ist.

Voraussetzungen für die BMS?

  • Für den eigenen Lebensbedarf nicht genug Geld
  • Hauptwohnsitz muss in der Steiermark sein
  • Dauernder Aufenthalt in Österreich
  • Arbeitserlaubnis in Österreich
  • Beim Arbeitsmarktservice gemeldet sein
  • Antragsteller muss sich um einen Arbeitsplatz bemühen

 

Welche Vermögenswerte sind bei der Berechnung der BMS ausgenommen?

  • Haus- oder Eigentumswohnung, in der Sie selbst wohnen
  • Berufsbedingt oder behinderungsbedingt benötigtes KFZ
  • Ersparnisse bis höchstens EUR. 4.188,80 pro Person

Die Behörde nimmt vom Grundbuch nur dann Anspruch, wenn die BMS länger als 6 Monate bezogen wird. Bei der Pflege von Angehörigen oder Kindern unter 3 Jahren und keine Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung steht, ist keine Meldung (auf Arbeitssuche) beim AMS nötig.

Der Antrag wird bei der Gemeinde, Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Sozialamt) gestellt.

Anträge können ab dem 18. Lebensjahr selbst, durch einen gesetzlichen Vertreter, sowie ein im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglied gestellt werden .

Sofern kein Anspruch auf BMS besteht, besteht ein Antrag auf Sozialhilfe (max. EUR. 528,– monatl.).

 Fazit:

Die Novelle hat mit sich gebracht, dass der Wohnungsaufwand nicht mehr berücksichtigt wird. Dafür ist jetzt die Wohnbeihilfenstelle zuständig und zusätzlich mit einem Antrag zu tätigen.  Eine persönliche Vorsprache am Sozialreferat kann mögliche Fragen und Befürchtungen von Betroffenen klären. Angehörige werden nur dann zu einer Rückzahlung verpflichtet, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht. Bei einer finanziellen Notlage ist ein Antrag auf BMS auf jeden Fall zu empfehlen.

 

2 Gedanken zu „Finanzielle Not – wo bekomme ich Hilfe“

  1. Hallo,

    ein wichtiges Thema – keine Frage. Leider ist es oft so, dass sich die Leute schämen, ganz egal ob sie verschuldet oder unverschuldet in Not gerieten. Meiner Meinung nach ist das letztendlich auch egal, wer in Not ist, braucht Hilfe. Aber häufig geht es einfach nicht ohne ein klein wenig Eigeninitiative.

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    • Hallo Martina! Gerne wird das Thema verdrängt. Ich gebe dir recht, wer in Not ist braucht eine Hilfe. Eine neutrale Anlaufstelle ist bei finanzieller Not ofmals die bessere Variante. LG Martin

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